Rechtsberatung beim Immobilienverkauf
Beim Immobilienverkauf braucht es immer einen Partner an Ihrer Seite, dem Sie vertrauen
Als Immobilien-Verwalter vertrauen unsere Mandanten nicht nur auf unsere Erfahrung bei der Rechtsberatung zum Immobilienrecht, sondern auch auf unser Know-how und Wissen bei der Steuerberatung zum Immobilienverkauf. In unserem Mandat übernehmen wir die Bewirtschaftung von Immobilien, wir kümmern uns auch um den Verkauf von Liegenschaften im Auftrag unserer Mandanten. Hierzu erstellen überzeugende Verkaufsunterlagen und sorgen für die notwendige Dokumentation.
Ein wichtiger Bereich hierbei ist nicht nur der Immobilienkauf und der Verkauf von Immobilien, sondern auch die Erstellung aller notwendigen Verträge und der Erstellung und Abrechnung der Grundstückgewinnsteuer.
Bei der Bewirtschaftung von Immobilien sind sämtliche steuerlichen Belange ausserordentlich wichtig. Hier kümmern wir uns um alle Belange rund um das Thema Steuern und Steuererklärungen. Alles startet mit der Einrichtung der EDV-gestützten Buchhaltung und Einrichtung aller notwendigen Prozesse und um die Geschäftsbuchhaltung. Wir verbuchen anfallenden Belege, kümmern uns um die Steuerabrechnung, übernehmen vorerfasste Arbeiten und erstellen jeweils fristgerecht korrekte Jahresabschlüsse.
Als Bewirtschafter übernehmen wir nicht nur das betriebliche Rechnungswesen, sondern erstellen die Buchhaltung, kümmern uns um Lohnauszahlungen und Sozialversicherungsabgaben sowie um eine solide Finanz- und Steuerplanung und um die Steuererklärungen.
Treuhand. In diesem Bereich sind wir als Steuerberater für die Privatperson ebenso tätig, wie auch als Steuerberater für juristische Personen. Wir übernehmen die Treuhand als Steuerberater und kümmern uns um Steuererklärungen, die Korrespondenz mit Steuerämtern sowie um eventuell notwendige Einsprachen.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die vollumfängliche Beratung rund um die Steuererklärung. Gerade hier vertrauen Mandanten auf unser Wissen und unsere Erfahrung bei speziellen Steuererklärungen, wie Grundstücksgewinnsteuerabrechnung, der Nachlassbetreuung und Abrechnung, der Erbschaftssteuer und der Mehrwertsteuer sowie auch bei Verrechnungssteuerrückforderungen. Wir kümmern uns.
Mandanten schätzen unsere Rechtsberatung beim Immobilienrecht genauso, wie unsere Beratung zur Steuererklärung oder unser gesamtes Serviceangebot für die Verwaltung von Wohnhäusern und Stockwerkeigentum. In diesem Bereich vertrauen sie auf unsere Erfahrung, unser Know-how und darauf, dass wir uns um alles kümmern.
Doch gerade bei Immobilien kommt eine weitere Komponente hinzu. Gerade die steuerlichen Aspekte erfordern einen tiefen Einblick in die Materie und einen Weitblick in der Sache. Genau aus diesem Grund sollten Sie zuerst mit uns sprechen.
Geschäftsführer